Zum Inhalt springen

Wegbegleiter365 ist eine Community für Erwachsene ab 18 Jahren.

Wegbegleiter365

Mentor-Vereinbarung

Version v1.0 (Juli 2026) · Wegbegleiter365

1. Rolle und Aufgaben

Stadt-Mentoren sind das Gesicht von Wegbegleiter365 in ihrem Bezirk. Als Mentor verpflichtest du dich, mindestens zwei Treffen pro Kalendermonat zu organisieren, neue Mitglieder willkommen zu heißen und als Ansprechperson vor Ort zur Verfügung zu stehen. Es gelten die Treffen-Regeln und die Werte der Plattform: Sicherheit, Wärme und Verlässlichkeit. Die Tätigkeit ist eine selbstständige Kooperation – es entsteht kein Arbeitsverhältnis.

2. Deine Benefits

Solange dein Mentorat aktiv ist, erhältst du: alle Premium-Funktionen kostenlos, das Mentor-Siegel in deinem Profil und im Chat, ein Starterpaket (Mentor-Kit) sowie die Umsatzbeteiligung nach Ziffer 3. Endet oder pausiert das Mentorat, endet auch das kostenlose Premium – eine selbst bezahlte Mitgliedschaft bleibt davon unberührt.

3. Umsatzbeteiligung (10 %)

Du erhältst 10 % des Netto-Umsatzes aus Standard- und Premium-Mitgliedschaften von Mitgliedern, die dir zugeordnet sind. Netto-Umsatz bedeutet: tatsächliche Zahlungseingänge abzüglich Umsatzsteuer (sofern anfallend), Zahlungsanbieter-Gebühren sowie Erstattungen und Rückbuchungen.

Für die Zuordnung und Auszahlung gelten folgende Bedingungen – sie schützen das Programm vor Missbrauch:

  • Zugeordnet werden nur neue Konten, die deinen Mentor-Code innerhalb von 30 Tagen nach Registrierung einlösen (oder sich über deinen Link registrieren).
  • Kein Eigenbezug: dein eigenes Konto und Konten, die du selbst führst, sind ausgeschlossen. Fake- oder Mehrfachkonten gelten als Missbrauch.
  • Die Provision entsteht erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist und vollständigem Zahlungseingang der jeweiligen Zahlung.
  • Wird eine Zahlung erstattet oder zurückgebucht, entfällt die darauf entfallende Provision beziehungsweise wird mit künftigen Auszahlungen verrechnet.
  • Provision entsteht nur für Zeiträume, in denen dein Mentorat aktiv ist und du die Mindestaktivität aus Ziffer 1 erfüllst.
  • Auszahlung quartalsweise per Überweisung ab einem Guthaben von 25 Euro; kleinere Beträge werden in das Folgequartal übertragen.
  • Bei nachgewiesenem Missbrauch endet das Mentorat fristlos und noch nicht ausgezahlte Provisionen aus missbräuchlichen Zuordnungen verfallen.

4. Laufzeit und Beendigung

Die Vereinbarung läuft unbefristet. Beide Seiten können sie jederzeit ohne Frist in Textform beenden (zum Beispiel per E-Mail an info@wegbegleiter365.de). Ordnungsgemäß entstandene, noch offene Provisionen werden zum nächsten regulären Auszahlungstermin ausgezahlt.

5. Steuern

Die Provision wird als Brutto-Betrag ausgezahlt. Für die Versteuerung deiner Einnahmen (Einkommensteuer, gegebenenfalls Gewerbeanmeldung) bist du selbst verantwortlich. Sprich im Zweifel mit deinem Finanzamt oder einer Steuerberatung.

6. Datenschutz

Du siehst zu deinen geworbenen Mitgliedern ausschließlich anonyme Kennzahlen (Anzahl, Abo-Status) – niemals Namen oder Kontaktdaten. Es gilt die Datenschutzerklärung.

7. Änderungen

Ändert sich diese Vereinbarung inhaltlich, informieren wir dich und bitten um erneute Zustimmung zur neuen Version. Stimmst du nicht zu, endet das Mentorat zum Ende des laufenden Quartals.

Mit dem Absenden deiner Bewerbung auf /stadt-mentor stimmst du dieser Vereinbarung zu – Version und Zeitpunkt werden gespeichert.